(1)
Die Hebammenberatung hat insbesondere
1. Informationen über den Verlauf von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen,
2. Beratung über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten in der Schwangerschaft, im Wochenbett und während der Stillzeit sowie
3. Eingehen auf das psychosoziale Umfeld der Schwangeren und erforderlichenfalls Information über diesbezügliche Unterstützungsmöglichkeiten zu umfassen.
(2)
Im Rahmen der Hebammenberatung nach § 5a der MuKiPa-Verordnung ist die Schwangere über folgende Themen zu informieren und zu beraten:
• Ernährung
• Bewegung
• Nikotin, Alkohol und Drogen in ihren Auswirkungen auf die Schwangere und die Entwicklung des Kindes
• Gesundheitsfördernde Aspekte des Stillens
• Allgemeine Gefährdungen für Mutter und Kind (z.B. Schutz vor Infektionskrankheiten)
• Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung einschließlich Schwangerschaftsgymnastik
• Information über verschiedene Formen der Geburt und deren Langzeitauswirkungen
über alle deine persönlichen Fragen und Anliegen
rund um Babys, Schwangerschaft, Stillen, Geburt, Frausein,…
Ich stehe dir mit all meinem Wissen und Können zur Verfügung!
Wann?
in der 18 – 22 Schwanger-Schafts-Woche (SSW)
Ort:
bei dir zu Hause,
wo du dich am wohlsten fühlst
Kosten:
keine – werden von der Krankenkassa übernommen
Termine nach Vereinbarung:
+43 650 777 333 1